§ 23 AMSG (Arbeitsmarktservice, erstinstanzliche Zuständigkeit, regionale Geschäftsstellen, regionale Ausgliederung, Zurechnung von Bescheiden der regionalen Geschäftsstellen)
VwGH 16.05.2001, 2001/08/0056
Gem § 23 Abs 1 AMSG sind als Hilfsapparate der Organe der regionalen Organisationen des AMS bei der Erfüllung ihrer Aufgaben am Sitz der regionalen Organisationen regionale Geschäftsstellen eingerichtet.