§ 8 Abs 2 AlVG (Zweifel über die Arbeitsfähigkeit; ärztliche Untersuchung; gerechtfertigte Weigerung; Vorstellungsgespräch)
VwGH 20.04.2001, 2000/19/0140
Eine Verweigerung der ärztl Untersuchung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn ein Arbeitsloser (oder hier eine Bezieherin von Notstandshilfe) aus triftigen Gründen zur angeordneten ärztlichen Untersuchung nicht erscheinen kann (vgl zu all dem Dirschmied , AlVG3, 76, sowie auch das dort zitierte hg Erk vom 26.01.1972, 1483/71).