§ 16 AlVG (Arbeitslosengeld; ruhend erklärter Anspruch; Auslandsaufenthalt; Obliegenheit zur neuerlichen Geltendmachung; Zeitpunkt des Wegfalles des Ruhenstatbestandes; Notstandshilfe)
VwGH 20.04.2001, 2000/19/0114
Vorweg ist festzuhalten, dass der in § 16 Abs 3 AlVG vorgesehene A auf Nachsicht vom Ruhen des Arbeitslosengeldes, für den eine ges Befristung nicht vorgesehen ist, auch noch nach dem Auslandsaufenthalt gestellt werden kann (vgl Dirschmied , Arbeitslosenversicherungsrecht3, 153).