§ 36a Abs 3 Z 2 AlVG (Einkommensfeststellung ua für Anrechnung auf Notstandshilfe, Hinzurechnung; Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Ermittlung nach EStG; Gesellschafter; Ausmaß der steuerlichen Zurechnung)
VwGH 18.05.2001, 2000/02/0250
Wie sich insb aus § 36a AlVG ergibt, war im für den BeschwFall maßgebl Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach den Best des EStG zu ermitteln. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Bf als Gesellschafter tatsächl Entnahmen getätigt hat oder nicht, wesentl ist ausschließl, dass ihm Einkünfte im festgestellten - unbestrittenen - Ausmaß steuerl zugerechnet wurden (vgl etwa VwGH 26.04.2000, 96/08/0278).