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VwGH 30. 5. 2001, 97/08/0435 (SOZIALHILFE)

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2002/1268ZfV 2002, 555

§ 8 Stm SHG (Lebensunterhalt, Richtsätze, tatsächlich zur Verfügung stehende Einkünfte, Einkommensanrechnung, Sonderzahlungen)

VwGH 30.05.2001, 97/08/0435

Gem § 5 Abs 1 Stmk SHG ist Hilfe nur so weit zu gewähren, als das Einkommen und das verwertbare Vermögen des Hilfeempfängers nicht ausreichen, um den Lebensbedarf und das verwertbare Vermögen des Hilfeempfängers nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu sichern.

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