§ 88 Abs 1 SPG (Beschwerden wegen Verletzung subjektiver Rechte, Entscheidung der unabhängigen Verwaltungssenate; Ausübung sicherheitspolizeilicher Befehls- und Zwangsgewalt in Vollziehung des Fremdenrechtes)
§ 91 Abs 1 Z 1 SPG (Amtsbeschwerde des BMI, Entscheidungen der unabhängigen Verwaltungssenate ua nach § 88 )