§ 7 Abs 2 Bgld JagdG 1988 (Teilung des Eigenjagdgebietes; Zuweisung der nicht mehr der Eigenjagd entsprechenden Gebietsteile durch die BezVBeh an das Genossenschaftsjagdgebiet für den Rest der Jagdperiode auf Antrag des Jagdausschusses oder des Jagdpächters)
VwGH, 23.02.2000 AW 99/03/0080, 99/03/0038