§ 5 Abs 1 Bgld JagdG 1988 (Eigenjagdgebiet)
§ 7 Abs 1 Bgld JagdG 1988 (Teilung des Eigenjagdgebietes, Übergang in einzelnen Teilen während der Jagdperiode auf mehrere Eigentümer; Eigenjagd bleibt für jene Teile, die noch immer den Voraussetzungen hiefür entsprechen; Ersteigerung von Teilen im Exekutionsverfahren, Entstehung des Tatbestandes „mehrerer Eigentümer“)