§ 2 Abs 1 Z 1 StudBerG (Studienberechtigungsprüfung, Zulassungsvoraussetzungen, ua Studienabsicht; Ernsthaftigkeit)
VwGH 21.03.2001, 98/12/0396
Nach § 2 Abs 1 Z 1 StudBerG ist Voraussetzung für die beantragte Zulassung, dass die Absicht des ASt bestehen muss, „ein best o Studium durchzuführen“. Die Notwendigkeit der Konkretisierung der Studienabsicht ist auch in den Erläut ausdrückl enthalten. Die Ernsthaftigkeit der Studienabsicht ist demnach Zulassungserfordernis.