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VwGH 21. 3. 2001, 98/12/0396 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2002/1249ZfV 2002, 550

§ 2 Abs 1 Z 1 StudBerG (Studienberechtigungsprüfung, Zulassungsvoraussetzungen, ua Studienabsicht; Ernsthaftigkeit)

VwGH 21.03.2001, 98/12/0396

Nach § 2 Abs 1 Z 1 StudBerG ist Voraussetzung für die beantragte Zulassung, dass die Absicht des ASt bestehen muss, „ein best o Studium durchzuführen“. Die Notwendigkeit der Konkretisierung der Studienabsicht ist auch in den Erläut ausdrückl enthalten. Die Ernsthaftigkeit der Studienabsicht ist demnach Zulassungserfordernis.

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