§ 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Ausschlussgrund ua der gerichtlichen Verurteilung zu drei Monate übersteigender Freiheitsstrafe und Befürchtung einer ähnlichen Straftat bei Gewerbeausübung; Kraftfahrzeugtechniker und Gewerbe der Autoverwertung; gerichtliche Verurteilung wegen Versicherungsbetruges)
VwGH 09.05.2001, 2001/04/0072