§ 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung; Baumeistergewerbe, Befähigungsnachweis, Nachsicht oder Anerkennung einer diesen ersetzenden Qualifikation, keine)
§ 373c GewO 1994 (EWR-Anpassungsbestimmungen, Befähigungsnachweis, Ersatz durch Anerkennung einer entsprechenden Qualifikation)