§ 36 Abs 1 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, gerechtfertigte Annahme der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit)
§ 36 Abs 2 FrG 1997 (ebenso, bestimmte Tatsachen; Orientierungsmaßstab; Nichtigerklärung einer Scheinehe nicht erforderlich für die Erfüllung des Tatbestandes des § 36 Abs 2 Z 9 )