§ 38 Abs 1 Z 4 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, keines, wenn Fremder von klein auf in Österreich; Begriff „von klein auf“; Einreise nach dem 4. Lebensjahr schließt das Tatbestandselement aus)
VwGH 20.02.2001, 2000/18/0028
Die Wendung „von klein auf“ ist nach der - unter Bezugnahme auch auf das Beispiel in der RV zum FrG, 685 BlgNR 20. GP, 46 (Hinweis auf einen mit drei Jahren eingereisten Fremden) ergangenen - Rsp (VwGH 17.09.1998, 96/18/0150, und darauf basierend etwa 02.03.1999, 98/18/0244) so zu deuten, dass sie jedenfalls für eine Person, die erst im Alter von vier Jahren oder später nach Österr eingereist ist, nicht zum Tragen kommen kann.