§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; maßgebliche Wahrscheinlichkeit; Demokratische Republik Kongo, Mitgliedschaft zur oppositionellen UPDS, exilpolitische Tätigkeiten, Prüfung der Kenntnis dieser Tätigkeiten durch Heimatbehörden, Rückkehrgefährdung)