§ 51 Abs 1, § 52 FrG idF BGBl 1992/838 (Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat, Entscheidung des unabhängigen Verwaltungssenates; Inhalt; Erklärung der Einbehaltung eines Geldbetrages für rechtswidrig, Entscheidung nach § 53 , keine)
§ 51 Abs 1, § 52 FrG idF BGBl 1992/838 (Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat, Entscheidung des unabhängigen Verwaltungssenates; Inhalt; Erklärung der Einbehaltung eines Geldbetrages für rechtswidrig, Entscheidung nach § 53 , keine)