§ 33 Abs 5 Stmk BauG (Anzeigeverfahren; Einleitung des Bauverfahrens binnen acht Wochen, wenn nicht zeitgerecht Beurteilung der Beeinträchtigung des Straßenbildes, Ortsbildes und Landschaftsbildes möglich; Prüfungsumfang ergibt sich aus § 33 Abs 4 )
VwGH 29.03.2001, 2000/06/0196