Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Umweg zumutbar bei Möglichkeit der Antragstellung um Bauplatzerklärung ohne große Kosten; Niederösterreich)
§ 11 Nö BauO 1996 (Bauplatzerklärung; zumutbarer Weg, die Frage der Gesetzmäßigkeit des örtlichen Raumordnungsprogramms an den VfGH heranzutragen)