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VfGH 22. 6. 2001, V 103, 104/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2002/683ZfV 2002, 293

Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation; keine unmittelbare Wirkung nach Außerkrafttreten)

§ 36 Abs 1 SPG (Platzverbot, Verordnung der BH Hollabrunn bzw Mistelbach)

§ 36 Abs 3 SPG (ebenso, Außerkrafttreten jedenfalls drei Monate nach Wirksamwerden)

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