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VwGH 29. 8. 2000, 2000/05/0067 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/579ZfV 2002, 259

§ 13 Abs 3 AVG (Anbringen, Mängel, Verbesserung; unklare Angaben über Antragsteller, Vorgehen nach § 37 AVG )

§ 37 AVG (Anbringen, Unklarheit; Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts; unklare Angaben über Antragsteller, Deutung durch Behörde)

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