§ 42 AVG (mündliche Verhandlung; nachträgliche Änderung der Rechtslage; keine Verpflichtung zur Wiederholung der Verhandlung, Verpflichtung zur Einräumung von Parteiengehör, Stellungnahmefrist)
VwGH 29.08.2000, 2000/05/0066
Durch die Aufhebung des § 6 Abs 3 Nö BauO 1996 durch den VfGH ist eine Änderung der Rechtslage eingetreten.