§ 42 Abs 4 VwGG (Säumnisbeschwerde, Entscheidung in der Verwaltungssache; Auftrag an Behörde, den versäumten Bescheid unter Zugrundelegung der vom VwGH festgelegten Rechtsanschauung zu erlassen; Bindung an die tragenden Aufhebungsgründe einer Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof, die ihrerseits in Bindung an die tragenden Gründe einer Aufhebung durch Vorstellungsbehörde erging; Bewilligung einer Bauführung im Grünland, die objektiv unzulässig wäre; Analogie zur Bestimmung der Bebauungsdichte)