§ 107 Abs 4 Z 6 Stmk VergabeG (Nachprüfungsantrag, Inhaltserfordernisse, ua bestimmtes Begehren; Zulässigkeit der Umdeutung, keines; Verbesserungsfähiger Mangel, keiner)
VwGH 24.01.2001, 2001/04/0004
Nach VwGH 27.09.2000, 2000/04/0051 hat ein NachprüfungsA iSd § 107 Abs 4 Z 6 Stmk VergabeG ein bestimmtes Begehren zu enthalten und ist die Beh an ein solches Begehren auch gebunden. Eine rechtl Grundlage für ein amtswegiges Umdeuten eines von vornherein verfehlten Begehrens lässt sich aus dem G nicht ableiten.