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VwGH 21. 9. 2001, 95/06/0230 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2002/557ZfV 2002, 254

§ 42 Abs 4 VwGG (Säumnisbeschwerde, Entscheidung in der Verwaltungssache; Auftrag an Behörde, den versäumten Bescheid unter Zugrundelegung der vom VwGH festgelegten Rechtsanschauung zu erlassen; Bindung an die tragenden Aufhebungsgründe einer Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof, die ihrerseits in Bindung an die tragenden Gründe einer Aufhebung durch Vorstellungsbehörde erging; Bewilligung einer Bauführung im Grünland, die objektiv unzulässig wäre; Analogie zur Bestimmung der Bebauungsdichte)

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