Art 126 B-VG (Verbot der Leitung und Verwaltung von auf Gewinn gerichteten Unternehmungen; Auslegung, Geschäftsleitung, Gewinnerzielungsabsicht)
Art 6 Abs 1 MRK (Recht auf ein faires Verfahren, unabhängiges und unparteiisches Gericht; Unanwendbarkeit auf Beamte mit Befugnissen öffentlich-rechtlichen Charakters, Rechnungshofprüfer)