§ 46 Abs 1 AlVG (Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld; persönliche Geltendmachung; Abgabe des Antrages durch Vertreter bei Verhinderung; Erkrankung des Antragstellers; Teilnahme an Ausbildungsveranstaltung trotz behaupteter Erkrankung)
VwGH 15.11.2000, 96/08/0076