§§ 33 ff AlVG (Notstandshilfe; rechtspolitische Aufgabe)
§ 2 Abs 2 NotstandshilfeV (Gemeinsamer Haushalt zwischen Ehegatten; Einkommensanrechnung; getrennte Haushaltsführung; endgültige Trennung der Ehegatten; keine gegenseitige finanzielle Unterstützung)