§ 36 Abs 2 FrG (Aufenthaltsverbot; „schwer wiegende“ Übertretung; Bestrafung wegen unbefugten Aufenthaltes; Scheinehe; Umfang der Bindungswirkung des gerichtlichen Urteiles; Gefährdung der öffentlichen Ordnung; Rückwirkung)
§ 37 FrG (Scheinehe; Interessensabwägung; unrechtmäßiger Aufenthalt)