§ 36 Abs 2 Z 7 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot; ausreichende Mittel für Lebensunterhalt; Bescheinigung; Mitwirkung der Fremden)
VwGH 08.11.2000, 99/21/0284
Nach stRsp des VwGH hat der Fremde initiativ, untermauert durch Vorlage entsprechender Bescheinigungsmittel nachzuweisen, dass er nicht bloß über Mittel zur kurzfristigen Bestreitung seines Unterhaltes verfügt, und entsprechend zu belegen, dass sein Unterhalt für die beabsichtigte Dauer seines Aufenthaltes gesichert erscheint (vgl etwa das Erk v 24.03.2000, 98/21/0444).