§ 114 Abs 6 FrG (Ausweisung; Verlust einer Aufenthaltsbewilligung; Verlust des Asyls; Regelungslücke; Analogie)
VwGH 03.08.2000, 98/18/0021
Nach § 114 Abs 6 FrG dürfen Ausweisungen gem § 17 Abs 1 des FrG 1992, denen ein B zugrunde liegt, mit dem die Verlängerung einer AufenthaltsBew (§ 6 AufG) versagt oder mit dem der Verlust einer AufenthaltsBew (§ 8 AufG) verfügt wurde, nach dem 15. 7. 1997 nicht erlassen werden.