§ 61 FrG (Schubhaft, Anordnung mit Bescheid, Auseinandersetzung mit Möglichkeit der Anwendung gelinderer Mittel im Bescheid, keine)
VwGH 15.12.2000, 98/02/0155
Mit dem angef B der bel Beh (BPolDion W) wurde gegen die Bfin gem § 61 Abs 1 Fremdengesetz 1997 (FrG) zur Sicherung ihrer Abschiebung die Schubhaft angeordnet. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass die Rechtsfolgen dieses B nach der Entlassung der Bfin aus der Untersuchungshaft bzw Strafhaft eintreten.