§ 45 Abs 1 BDG (Vorgesetzter, Dienstpflichten; Anleitungen und Weisungen an Mitarbeiter; Förderung des dienstlichen Fortkommens der Mitarbeiter nach Maßgabe ihrer Leistungen)
§ 81 Abs 1 Z 1 BDG (Leistungsfeststellung, Feststellung des erheblichen Überschreitens des zu erwartenden Arbeitserfolges durch besondere Leistungen des Beamten; ausreichende Erhebungen über die tatsächliche Situation bei der Dienststelle erforderlich)