§ 12 Abs 3 zweiter Satz GehG (Vorrückungsstichtag, Vordienstzeiten, Vollanrechnung, Voraussetzungen; hier höherwertige Verwendung im gleichen Tätigkeitsbereich)
VwGH 18.10.2000, 95/12/0172
§ 12 Abs 3 zweiter Satz GehG sieht eine der VerwVereinfachung dienende Bindung der DienstBeh an eine bereits vorliegende pos E über die Vollanrechnung von Dienstzeiten in einem dem ö-r Dienstverhältnis unmittelb vorangegangenen Bundesdienstverhältnis vor, wenn die in Z 1 und 2 normierten (weiteren) Voraussetzungen gegeben sind (Hinweis auf EB zur RV, 1333 BlgNR 17. GP).