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VwGH 10. 8. 2000, 2000/07/0047 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2002/54ZfV 2002, 56

§ 7 Abs 2 AgrVerfG (Bescheiderlassung durch Auflage zur allgemeinen Einsicht; Möglichkeit der Einsicht täglich von 8 bis 12 Uhr zwei Wochen hindurch ist ausreichend)

§ 21 Abs 2 Nö FLG (Zusammenlegungsplan, Bestandteile)

VwGH 10.08.2000, 2000/07/0047

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