§ 8 Abs 5 Tir WWSG 1952 (Ablösung oder Regulierung von Nutzungsrechten; Ablösung nur für einen Teil der Verpflichteten möglich; Prüfung im Einzelfall, ob bei solcher Ablöse Servitutslast für einzelne Verpflichtete drückender wird; Widerspruch zu § 18 Abs 4)
§ 18 Abs 3 lit a Tir WWSG 1952 (Ablösung, Unzulässigkeit bei Zerstörung der wirtschaftlichen Abrundung des verpflichteten Grundstücks)