§ 32 Abs 1 Oö BauO 1994 (Bauverhandlung, Ladung der Nachbarn; auch für bekannte Beteiligte durch Anschlag der Kundmachung in den betroffenen Häusern)
§ 18 Abs 4 AVG (Erledigungen, Ausfertigungen; Unterschrift oder Beglaubigung; Frage, ob eine Baubewilligung erlassen wurde; Abstellen auf Unterschrift auf dem Original, kein Eingehen auf die Frage, ob die zugestellten Ausfertigungen Bescheidqualität haben)