§ 4 Z 3 Nö BauG 1996 (Bauwerk; Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert)
§ 4 Z 4 Nö BauG 1996 (bauliche Anlagen; Bauwerke, die keine Gebäude sind)
§ 14 Z 2 Nö BauG 1996 (Bewilligungspflicht; bauliche Anlagen, durch welche Gefahren für Personen und Sachen entstehen oder Rechte nach § 6 verletzt werden könnten; 3 m hohe Mauer aus einzelnen Betonfertigteilen)