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VfGH 9. 3. 2001, B 333/99 (VERSAMMLUNGSRECHT)

JudikaturVERSAMMLUNGSRECHTZfV 2002/367ZfV 2002, 156

§ 19 VersammlungsG (Strafbestimmung, Strafbarkeit von Übertretungen dieses Bundesgesetzes; Strafbarkeit setzt Ausschöpfung des Verfahrens nach dem VersammlungsG sowohl seitens der Behörde als auch seitens der Veranstalter voraus)

VfGH 09.03.2001, B 333/99

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