Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag; Legitimation keine, Rechtssphäre teilweise bei einem zu weit gestellten Aufhebungsantrag nicht berührt; BG über die Preisbindung bei Büchern)
§ 62 Abs 1 erster Satz VfGG (Gesetzesprüfung, bestimmter Antrag, Anfechtungsumfang, zu weit gewählter Umfang)