§ 343 ASVG (Aufnahme der Ärzte in den Vertrag und Auflösung des Vertragsverhältnisses; Einzelverträge, Abschluss, Maßgabe des Gesamtvertrages)
§ 343a Abs 2 ASVG (Gesamtvertrag; Einzelvertragsabschluss, Anspruch; Koppelung von kurativem Einzelvertrag und Vorsorgeuntersuchungs-Einzelvertrag; Regelung auch des Erlöschens des Vertrages)