§ 3 UbG (Unterbringung, Voraussetzung; Leiden an psychischer Krankheit, ernstliche und erhebliche Gefährdung seines oder des Lebens einer anderen Person)
§ 8 UbG (Unterbringung ohne Verlangen; Bescheinigung eines Arztes, dass Voraussetzungen vorliegen)
§ 18 UbG (Prüfung der Zulässigkeit der Unterbringung durch das Gericht; Zuständigkeit ab Einlieferung; Zuständigkeit auf für Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Überstellung in eine andere Anstalt, weil dadurch Unterbringung rechtlich nicht beendet wird)