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VwGH 30. 11. 2000, 98/20/0226 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 2002/316ZfV 2002, 140

§ 12 Abs 1 WaffG (Waffenverbot, Annahme der Gefährdung von Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder fremden Eigentums durch missbräuchliche Verwendung, Voraussetzungen, bestimmte Tatsachen; Auseinandersetzung mit Bundesheerangehörigen, Herbeischaffen und Repetieren der Waffe zur Durchsetzung, unverhältnismäßige Reaktion auch bei Erregtheit und subjektiv empfundener Provokation)

VwGH 30.11.2000, 98/20/0226

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