§ 54 Abs 6 Wr BauO (Eigentümer einer Liegenschaft, unbebaut, im Zuge Verkehrsfläche, an der bereits überwiegend Baulichkeiten errichtet; Auftrag zur Herstellung eines Gehsteigs; Grundstücke zwischen zwei Verkehrsflächen, bebaut; Nahebeziehung der Gebäude zur Verkehrsfläche muss gegeben sein)
VwGH 30.05.2000, 99/05/0021