§ 57 Abs 3 AVG (Mandatsbescheid, Vorstellung, bei rechtzeitiger Einleitung des Ermittlungsverfahrens bleibt Bescheid bestehen; Durchsetzung eines behördlichen Abspruchs über die Vorstellung auch bei von Amts wegen eingeleiteten Verwaltungsverfahren)
VwGH 24.10.2000, 2000/11/0197