§ 68 Abs 1 AVG (Zurückweisung von Anbringen wegen entschiedener Sache; Identität der Sache)
VwGH 04.10.2000, 2000/11/0079
Be, die verschiedene zeitbezogene Ansprüche zum Gegenstand haben, stehen zueinander nicht im Verhältnis der „entschiedenen Sache“.