§ 13 Abs 3 AVG (Antrag, Verbesserungsauftrag wegen fehlender Beilagen, Antragszurückweisung wegen Nichtbefolgung des Verbesserungsauftrages; Rechtsverletzungsmöglichkeit)
VwGH 10.08.2000, 2000/07/0050
Entschiedene Sache liegt hier insofern vor, als mit einem ggstdl ZurückwB darüber entschieden wird, dass die vorliegenden Unterlagen für eine E nicht ausreichend sind. Es stünde also einer A-Stellung der bfd Partei ohne zusätzl Unterlagen entschiedene Sache entgegen. Schon aus diesem Grund ist die Möglichkeit einer Verletzung von Rechten der bfd Partei zu bejahen.