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VwGH 25. 10. 2000, 99/06/0063 bis 0065 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2002/286ZfV 2002, 132

§ 41 Abs 2 AVG (mündliche Verhandlung, rechtzeitige Anberaumung; Verpflichtung zur Stellung eines Vertagungsantrags; Sanierung eines allfälligen diesbezüglichen Mangels durch die Möglichkeit der Erhebung einer Berufung; gleiches gilt für die Möglichkeit der Erhebung einer Vorstellung; Wiedergabe der erstatteten Gutachten im erstinstanzlichen Bescheid, allfällige knappe Ladung zur Berufungsverhandlung kein wesentlicher Verfahrensmangel)

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