§§ 56 ff AVG (Bescheid, Begriff, Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides über Erlaubtheit einer Nebenbeschäftigung)
§ 59 Abs 1 AVG (Bescheidspruch; im Zweifel Messen an maßgebenden Vorschriften)
§ 56 Abs 2 BDG (Nebenbeschäftigung, Unerlaubtheit, ua bei Vermutung der Befangenheit; Exekutivbeamter als Taxifahrer, besondere Nahebeziehung zwischen Dienstpflichten und Nebenbeschäftigung, auch bei bloß kurzfristiger Nebenbeschäftigung)