§ 30 Abs 2 VwGG (Enteignung, Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, Zuerkennung der aW; Hemmung einer Frist für den Beginn mit der Maßnahme, für die enteignet wurde; Rechtsfolgen für allfälligen Rückübereignungsanspruch)
VwGH 30.05.2000, 99/05/0023
§ 30 Abs 2 VwGG (Enteignung, Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, Zuerkennung der aW; Hemmung einer Frist für den Beginn mit der Maßnahme, für die enteignet wurde; Rechtsfolgen für allfälligen Rückübereignungsanspruch)
VwGH 30.05.2000, 99/05/0023