§ 33 Abs 1 VwGG (Einstellung, Klaglosstellung, Gegenstandslosigkeit, „materielle“ Klaglosstellung, behördlicher Akt mit dem durch Beschwerde angestrebten Ergebnis; Einwendungen im Verfahren nach EWG, inhaltliche Behandlung durch nachfolgenden Bescheid)
VwGH 08.11.2000, 99/04/0080 bis 0084