§ 2 Abs 2 AuslBG (Beschäftigung, Begriff; Entgeltcharakter von Kost und Quartier aufgrund der konkreten Situation)
VwGH 29.11.2000, 2000/09/0121
Zur Bewertung, ob Naturalleistungen zu vernachlässigen sind oder Entgeltcharakter aufweisen, kommt es regelmäßig auf die Situation der tätigen Ausländerin an. Angesichts der Umstände bei der „Anwerbung“ und der schwierigen Situation der Ausländerin („ ... hat damals geweint. Dies deshalb, weil sie insb nicht wusste, wohin sie sollte.“) kann der bel Beh nicht der Vorwurf der Rechtswidrigkeit gemacht werden, dass sie Kost und Quartier im konkreten Fall als Entgelt gewertet hat. Abw.